Die elektronische Rechnung wird zur Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und sicher archivieren zu können. Für den Zeitraum von 2025 bis 2028 gibt es jedoch Übergangsregelungen, die auf mögliche Herausforderungen Rücksicht nehmen. Dabei wird insbesondere zwischen dem Empfang und der Ausstellung von Rechnungen unterschieden.
Nach dem 1. Januar 2025 dürfen in bestimmten Fällen weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen in Formaten, die nicht dem Wachstumschancengesetz entsprechen, genutzt werden, allerdings nur mit der Zustimmung des Rechnungsempfängers. Sobald Rechnungen im vorgeschriebenen elektronischen Format versendet werden, ist keine Zustimmung mehr erforderlich. Jedes Unternehmen muss somit ab dem Stichtag in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den Vorgaben des Wachstumschancengesetzes zu empfangen und zu archivieren.
Fristen für die E-Rechnungspflicht in Deutschland
Grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen; jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und archivieren können
Ende der Übergangsregelung zur Ausstellung von Papierrechnungen oder im sonstigen elektronischen Format
Ende der verlängerten Übergangsfrist zur Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Vorjahres-Umsatz unter 800.000 € & zum Versand im sonstigen elektronischen Format
Pflicht zur Einhaltung der neuen Anforderungen bzgl. E-Rechnungen und deren Übermittlung